desgerichts 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 4.3). Wer ein behördliches Formular in einem Strafverfahren unterschreibt, sollte es aus eigenem Interesse aber ganz lesen (Urteil des Bundesgerichts 1B_188/2015 vom 9. Februar 2016 E. 5.2).