" 1. Es wird festgestellt, dass A. im vorliegenden Verfahren gegen den Beschuldigten am 09.02.2022 rechtsgültig Strafantrag wegen aller anwendbaren Antragsdelikte stellte. 2. Es wird festgestellt, dass die durch RA Kenad Melunovic erfolgte Konstituierung von A. als Privatkläger im Straf- und Zivilpunkt vom 02.03.2022 ungültig ist, weil A. bereits am 09.02.2022 ausdrücklich auf die Stellung als Privatkläger im Strafverfahren verzichtet hatte. 3. Der Antrag um vollumfängliche Akteneinsicht wird abgelehnt. 4. Der Antrag auf Teilnahme an sämtlichen parteiöffentlichen Verfahrenshandlungen wird abgewiesen."