1.3. Am 9. Februar 2022 besuchte Pol C. der Kantonspolizei Aargau nach telefonischer Voranmeldung den Beschwerdeführer im Kantonsspital Aarau. Während des Besuches erklärte der Beschwerdeführer auf dem ihm von Pol C. ausgehändigten Formular der aargauischen Staatsanwaltschaften, dass er gegen den Beschuldigten Strafantrag stelle, jedoch endgültig auf die Stellung als Privatkläger verzichte. 1.4. Mit Anwaltsschreiben vom 2. März 2022 stellte der Beschwerdeführer Strafantrag und konstituierte sich als Privatkläger (Zivil- und Strafkläger) und ersuchte um Einsicht in die Strafakten.