1. 1.1. Am 31. Januar 2021, ca. 23.30 Uhr, kam es in 5034 Suhr zu einem Verkehrsunfall, als der die Strasse überquerende Beschwerdeführer vom durch den Beschuldigten gelenkten Motorfahrzeug erfasst wurde. Der Beschwerdeführer erlitt namentlich ein Schädel-Hirn-Trauma, Frakturen und Kontusionen und musste auf die Notfallabteilung des Kantonsspitals Aarau eingeliefert werden. Ob der Beschwerdeführer beim Überqueren der Strasse den Fussgängerstreifen benutzte, ist strittig. 1.2. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau eröffnete am 1. Februar 2022 eine Strafuntersuchung gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung durch Nichtgewähren des Vortritts.