2. 2.1. Am 15. März 2022 fand die delegationsweise Einvernahme der Zeugin C. statt, an welcher die Zeugin, der Vertreter der Anklägerin, der amtliche Verteidiger des Gesuchstellers sowie eine Übersetzerin teilnahmen. Anlässlich dieser Einvernahme erklärte der amtliche Verteidiger des Gesuchstellers ein Ausstandsgesuch gegen die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden zu Protokoll. 2.2. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Baden nahm am 15. März 2022 Stellung zum Ausstandsgesuch und leitete dieses an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weiter (Eingang 18. März 2022), mit dem Antrag auf Abweisung des Begehrens vom 15. März 2022, soweit darauf einzutreten sei.