Im Mandat gegenüber der Bank F. ist der Beschwerdeführer verpflichtet, die Interessen sowohl von B. wie auch von D. zu wahren und insbesondere darum besorgt zu sein, dass die Bank F. die Geschäftsbeziehung mit beiden Eheleuten aufrechterhält. Demgegenüber ist er als Verteidiger von B. -9-