9.2. Dem Beschwerdeführer kann nicht gefolgt werden, wenn er ausführt, es bestehe kein konkretes Risiko eines Interessenkonflikts zwischen seinem Mandat als Verteidiger von B. und seinem Mandat als Rechtsvertreter der Eheleute B. und C. gegenüber der Bank F. Wie dem Schreiben der Bank F. vom 9. Dezember 2021 an die Eheleute B. und D. und dem Antwortschreiben des Beschwerdeführers an die Bank F. vom 4. Januar 2022 entnommen werden kann, betrifft die Vertretung gegenüber der Bank F. die Abklärung des Hintergrunds diverser Transaktionen. Der Hintergrund gewisser über diese Bankbeziehung bei der Bank F. abgewickelter Transak-