Er habe daraufhin mit der Bank korrespondiert. Eine Vollmacht von D. sei nur eingeholt worden, weil die Konten auf beide Ehegatten laufen würden und Probleme in der Korrespondenz mit der Bank hätten vermieden werden sollen. Dass aus der (vorsichtshalber vorgenommenen) Bevollmächtigung durch beide Eheleute solche Probleme resultieren würden, sei nie und nimmer erwartet worden. Es scheine, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft die Gelegenheit ergriffen habe, den ihr unliebsamen Verteidiger aus dem Verfahren zu drängen.