" 1. Der freigewählte Verteidiger RA A. wird mit sofortiger Wirkung nicht mehr als Verteidiger des Beschuldigten zugelassen. Die an RA A. ausgestellte Dauerbesuchsbewilligung wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. -3- 2. Der Beschuldigte wird aufgefordert, innert einer Frist von 3 Tagen einen neuen privaten Verteidiger zu bestimmen. Bei Säumnis wird eine amtliche Verteidigung angeordnet und ein Pikettverteidiger beigezogen (notwendige Verteidigung)."