1.2. Am 9. Februar 2022 eröffnete die Kantonale Staatsanwaltschaft auch eine Strafuntersuchung gegen D. (Ehefrau von B.), weil der Verdacht bestehe, dass D. in Mittäterschaft mit B. gehandelt habe. Mit Beschlagnahmebefehl vom 16. Februar 2022 ordnete die Kantonale Staatsanwaltschaft die Beschlagnahmung des Mobiltelefons von D. an. Der Beschlagnahmebefehl wurde am 17. Februar 2022 durch die Kantonspolizei Aargau vollzogen.