2. 2.1. Der Gesuchsteller wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 2. Juli 2021 wegen mehrfacher Drohung, Nötigung, versuchter Nötigung, Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht, mehrfacher Tätlichkeiten, mehrfacher Beschimpfung und Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung zu einer bedingten Freiheitsstrafe, einer bedingten Geldstrafe sowie einer Busse verurteilt. Das Obergericht des Kantons Aargau hob dieses Urteil auf Berufung des Beschuldigten mit Beschluss vom 4. August 2021 auf und wies die Sache zur vollständigen Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen erstinstanzlichen Hauptverfahrens an das Bezirksgericht Laufenburg zurück.