2.2. Mit Eingabe vom 14. Februar 2022 beantragte der Gesuchsteller dem Bezirksgericht Laufenburg, dass die gesamte Gerichtsbesetzung des Urteils vom 2. Juli 2021 (Gerichtspräsident, Bezirksrichterinnen und Bezirksrichter sowie Gerichtschreiberin) in den Ausstand zu treten habe und eine unbefangene Gerichtsbesetzung zu bestimmen sei. 2.3. Mit Verfügung vom 15. Februar 2022 wurde die Verhandlung vom 28. April 2022 abgesetzt. 2.4. Mit Eingabe vom 16. Februar 2022 beantragte die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg die Abweisung des Ausstandsgesuchs.