2. 2.1. Am 10. Februar 2022 verfügte der Präsident des Bezirksgerichts Laufenburg die Fortsetzung der am 8. April 2021 abgebrochenen Hauptverhandlung mit mündlichen Parteivorträgen. Die Parteien wurden gleichentags zur Hauptverhandlung am 28. April 2022 vorgeladen, wobei gemäss Vorladung die bereits am Urteil vom 2. Juli 2021 beteiligte Besetzung des Gerichts vorgesehen wurde.