Die Parteivorträge und das letzte Wort des Beschuldigten wurden danach im Einverständnis der Parteien schriftlich erstattet. Mit (in schriftlich begründeter Form eröffnetem) Urteil des Bezirksgerichts Laufenburg vom 2. Juli 2021 wurde der Gesuchsteller der mehrfachen Drohung, der Nötigung, der versuchten Nötigung, der Verletzung der Fürsorgeoder Erziehungspflicht, der mehrfachen Tätlichkeiten, der mehrfachen Beschimpfung und des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung schuldig erklärt. Von den Vorwürfen der mehrfachen Drohung und der mehrfachen Tätlichkeiten einen anderen Zeitraum betreffend wurde der Gesuchsteller freigesprochen.