3. 3.1. 3.1.1. Der Beschwerdeführer und seine Ehefrau B. leben in Trennung. B. reichte am 28. Mai 2020 bei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach Strafanzeige gegen den Beschwerdeführer wegen unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem oder weiterer in Frage kommender Delikte ein. Sie wirft dem Beschwerdeführer vor, nach der Trennung ihre privaten E-Mails durchsucht und für seine Zwecke verwendet zu haben.