Der Beschwerdeführer kann sich zur Kostenauflage und zur Entschädigungsfrage im Beschwerdeverfahren äussern. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau verfügt hinsichtlich aller Sach- und Rechtsfragen über eine volle Kognition, weshalb die Verletzung des rechtlichen Gehörs als geheilt gilt. Die Gehörsverletzung ist bei der Kostenauflage zu berücksichtigen.