Anfechtungs- Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach gegenstand vom 4. Mai 2021 / Verfahrenskosten und Entschädigung in der Strafsache gegen A._____ wegen unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem sowie unbefugter Datenbeschaffung -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach führte ein Strafverfahren gegen A. (Beschwerdeführer) wegen unbefugten Eindringens in ein Datenverarbeitungssystem gemäss Art. 143bis StGB sowie unbefugter Datenbeschaffung gemäss Art. 143 StGB.