Beschuldigte habe ihn Ende 2016 "grundlos" mit einem Eheschutzverfahren vor Gericht gezogen, um ihn aus der stark beschädigten Liegenschaft werfen zu lassen, obwohl von ihm und der Beschuldigten noch Sachschäden in geschätzter Höhe von Fr. 200'000.00 zu beheben seien. In seiner Strafanzeige sprach er davon, dass dieses Angebot von einem mit der Beschuldigten befreundeten Architekten während der Eheschutzphase erstellt worden sei, der Laie und weder professionell, noch offiziell anerkannter Schätzer sei. Es sei der Beschuldigten darum gegangen, seine ihm zugesprochene unentgeltliche Rechtspflege zu bekämpfen.