- So stört sich der Beschwerdeführer etwa an einer Bestätigung der C. gmbh vom 24. Oktober 2017 zuhanden der Beschuldigten, Interesse am Kauf des "Grundstück Nr. […]" zum Preis von Fr. 400'000.00 zu haben (Anzeigebeilage 2). Zunächst ersuchte er die C. gmbh mit Schreiben vom 14. November bzw. 22. Dezember 2017, dieses Angebot zu widerrufen bzw. zu spezifizieren. Zur Begründung führte er aus, dass er als Gesamteigentümer weder angefragt worden noch verkaufswillig sei. Auch sprach er von einem "völlig überrissenen Angebot". Die -6-