- So machte er etwa dahingehende Ausführungen, dass die Beschuldigte entgegen ihrer vertraglichen Zusicherung, einen Wohnrechtsschaden zu bezahlen, das hierfür bereitgestellte Geld zur Hälfte entwendet habe, um es auf ihr Privatkonto zu überweisen. - Weiter machte er der Beschuldigten sinngemäss zum Vorwurf, dritte Personen (womöglich aus der Bauverwaltung, Spekulanten, Bauinteressierte etc.) gezielt eingesetzt zu haben, um günstig und heimtückisch an sein Erbe und seine Vorsorgegelder zu gelangen. - Auch warf er der Beschuldigten vor, Vermögen u.a. vor ihm versteckt zu haben, um "nicht in die ehelichen Pflichten genommen werden zu können".