jeglicher Zahlungen des Hypothekarzinses ab Anfang 2019 - Verhinderung der dringend notwendigen Renovation einer "Wohnung im Erdgeschoss" und Nichtbeteiligung an den Renovationskosten einer "Wohnung im Obergeschoss" 3.2.2. Diese Vorwürfe fasste der Beschwerdeführer mit Beschwerde in etwa so zusammen, dass die Beschuldigte diverse Strafdelikte begangen habe, um sich "in der Ehe mittels Eheschutzverfahrens" namentlich an seinem Hab und Gut zu bereichern und ihn in die Bedürftigkeit zu treiben. Sodann nahm er auf einzelne der mit Strafanzeige erhobenen Vorwürfe konkreten Bezug: