2.4. Laut dem Protokoll "FinZ-Set" der Kantonspolizei Aargau verursachte der Beschwerdeführer bei geringer Geschwindigkeit mit seinem LKW einen Selbstunfall (Kollision mit einem Betonelement). Die aufgebotenen Polizisten vermuteten ein medizinisches Problem (Schlaganfall), nahmen jedoch dennoch einen Betäubungsmittelvortest im Speichel des Beschwerdeführers vor. Dieser fiel zwar hinsichtlich der im Vortest testbaren Betäubungsmittel negativ aus, allerdings sind darin offensichtlich nicht alle Betäubungsmittel (insbesondere Medikamente) erwähnt, deren Einnahme vorliegend das medizinische Problem verursacht haben könnte.