Im Vordergrund für einen solchen Verdacht stehen zum einen Hinweise aufgrund des Verhaltens eines Fahrzeugführers vor, während und nach der Fahrt. So indizieren etwa Unfälle (insb. Selbstunfälle), die a priori nicht auf andere Ursachen zurückzuführen sind oder eine auffällige Fahrweise (aggressives Fahren, zu langsames Fahren, Schlangenlinie) eine Fahrunfähigkeit. Zum anderen ergeben sich diesbezügliche Anhaltspunkte aufgrund des Aussehens (geweitete Pupillen) und/oder des Verhaltens des Fahrzeugführers oder Unfallbeteiligten gegenüber der Kontrollbehörde (Schweiss, Zittern, Erbrechen, Reaktionen, -6-