2.2.3. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg legte in ihrer Beschwerdeantwort dar, der Beschwerdeführer sei von Deutschland in die Schweiz gefahren, zweimal um das Zollamt gekreist und habe schliesslich wieder die Ausreise angetreten. Konkret sei er in Richtung der Waage gefahren und habe dabei laut einem Augenzeugen schräg in der Führerkabine gesessen. Nachfolgend sei er mit geringer Geschwindigkeit mit einem Betonelement kollidiert. Der Beschwerdeführer sei ansprechbar, jedoch desorientiert gewesen. Mutmasslich habe ein medizinisches Problem bestanden, dieses habe jedoch nicht mit Sicherheit bestimmt werden können.