1.3.3. Den Akten liegt eine Auswertung der Blutprobe durch das Universitätsspital Basel bei (Beschwerdebeilage [BB] 2). Laut dieser wurde im Serum des Beschwerdeführers Doxylamin entdeckt. Hierbei handelt es sich um ein Antihistaminikum, welches als Sedativum verwendet wird (Psychrembel, Klinisches Wörterbuch, 266. Auflage, Berlin/Boston 2014, S. 507). Es ist stark sedierend und wird als Schlafmittel zur Kurzzeittherapie und zur nächtlichen Linderung von Erkältungs- und Allergiesymptomen benutzt (https://de.wikipedia.org/wiki/Doxylamin, zuletzt eingesehen am 23. Mai 2022).