2. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg ordnete am 28. Februar 2022 (11:59 Uhr) mündlich die Abnahme und Auswertung einer Blut- und Urinprobe durch das Institut für Rechtsmedizin Aarau, die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung sowie eine Befragung von A. an. Diese Anordnung bestätigte sie gleichentags in Form einer begründeten Verfügung. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 7. März 2022 zugestellte Verfügung erhob A. (nachfolgend: Beschwerdeführer) mit Eingabe vom 9. März 2022 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau Beschwerde und beantragte deren Aufhebung sowie die Einstellung des gegen ihn laufenden Strafverfahrens.