1.4. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm überwies die Akten (mit dem Strafbefehl als Anklage) am 20. Juli 2021 dem Bezirksgericht Kulm zur Durchführung des Hauptverfahrens. 2. 2.1. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm lud die Parteien am 23. November 2021 zur auf den 5. Januar 2022 (14.00 Uhr) angesetzten Hauptverhandlung vor. 2.2. Der Beschuldigte teilte dem Präsidenten des Bezirksgerichts Kulm mit Eingabe vom 22. Dezember 2021 mit, seine Einsprache zurückzuziehen. 2.3. Der Präsident des Bezirksgerichts Kulm erliess am 23. Dezember 2021 folgende Verfügung: -3-