1.2. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm erliess deswegen am 20. Juli 2018 gegen den Beschuldigten einen Strafbefehl wegen mehrfachen Betrugs. Sie verhängte eine bedingt aufgeschobene Geldstrafe von 180 Tagessätzen à Fr. 90.00 (Probezeit 2 Jahre) und eine Busse von Fr. 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 23 Tage). Ausserdem auferlegte sie dem Beschuldigten eine Strafbefehlsgebühr von Fr. 1'700.00. Entschädigungen sprach sie keine zu. 1.3. Der Beschuldigte erhob gegen den ihm am 24. Juli 2018 zugestellten Strafbefehl am 31. Juli 2018 vorsorglich Einsprache, an welcher er mit Eingabe vom 13. August 2018 festhielt.