1. 1.1. Die Beschwerdeführerin erstattete am 12. Oktober 2016 Strafanzeige gegen den Beschuldigten als ihren ehemaligen Mitarbeiter, weil dieser seit Jahren ohne ihr Wissen und unter Benützung ihrer Infrastruktur Druckaufträge eingeholt und ausgeführt habe. Gleichentags stellte sie deswegen Strafantrag und erklärte, sich als Zivil- und Strafklägerin am Strafverfahren gegen den Beschuldigten beteiligen zu wollen.