Die angegebenen Berufsauslagen von Fr. 600.00 seien noch von seiner Tätigkeit als Tramfahrer. Das ganze Formular sei falsch bis auf die Kontostände. Es seien noch alte Angaben (S. 5). Der Leasingvertrag betreffend den Personenwagen existiere gar nicht mehr (S. 6). Betreffend Verträge zulasten der Beschuldigten als Schuldnerin gab sie an, dass das C. (Betreibungsamt) die Unterlagen zur Vereinbarung mit der Beschwerdeführerin und zwei weiteren Gläubigern ja habe. Sie habe gedacht, das laufe so. Sie versuche seit vier Jahren keine Fehler zu machen (S. 6). Die Lebensversicherung sei bei der D. Der Betreibungsbeamte habe dies angefordert. Er sei sehr unter Druck gesetzt worden (S. 6).