2.3.2. 2.3.2.1. Den Akten ist im Zusammenhang mit dem Betreibungsverfahren gegen die Beschuldigte das Fortsetzungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 14. Oktober 2021 mit Angaben zu möglichen Vermögenswerten (Beilage 1 zur Strafanzeige), das Pfändungsprotokoll vom 20. Oktober 2021 (Beilage 2 zur Strafanzeige) sowie die Pfändungsurkunde vom 22. November 2021 mit verfügter Lohnpfändung und Hinweis, dass die Urkunde als provisorischer Verlustschein i.S.v. Art. 115 Abs. 2 SchKG gilt, zu entnehmen (Beilage 7 zur Strafanzeige).