2.2.4. Die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten führt hierzu in der Beschwerdeantwort aus, dass die Beschwerdeführerin in der Strafanzeige als angeblich strafbares Verhalten der Beschuldigten unwahre Angaben anlässlich des Pfändungsvollzugs vom 20. Oktober 2021 umschrieben habe. Die entsprechenden Untersuchungshandlungen seien eingeleitet worden. In der Beschwerde werde nun vorgebracht, dass keine Untersuchungshandlungen zum Erbschaftsvertrag aus dem Jahre 2012 getätigt worden seien. Dieser sei zuvor nicht erwähnt worden und es sei auch nicht erkennbar, inwiefern dieser im Zusammenhang mit dem Pfändungsvollzug aus dem Jahre 2021 stehen solle.