Die meisten Angaben seien bereits durch das C. (Betreibungsamt) ausgefüllt gewesen, welches im Besitz sämtlicher Unterlagen sei. Dieses habe gegenüber der Kantonspolizei bestätigt, dass gewisse Angaben bereits vorgefertigt gewesen seien, was gängige Praxis gewesen sei, und dass die Beschuldigte immer korrekte Angaben über die Vermögenswerte gemacht habe, was laufend überprüft werde.