Den Akten kann zwar nicht entnommen werden, wann dem Gesuchsteller die Verfügung vom 4. Februar 2022 zugestellt wurde. Aus der Honorarnote des Verteidigers vom 4. März 2022 ist jedoch ersichtlich, dass dieser die Verfügung vom 4. Februar 2022 am 14. Februar 2022 studiert und zudem ein Memo für den Gesuchsteller verfasst hat. Das Ausstandsgesuch erfolgte jedoch erst am 4. März 2022 und damit 18 Tage nach der Bearbeitung der Verfügung. Nach der obgenannten Rechtsprechung ist das Ausstandsgesuch damit als deutlich verspätet zu bezeichnen, womit nicht darauf einzutreten ist.