Nachdem die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach am 25. Januar 2022 Anklage gegen den Gesuchsteller erhoben hatte, wandte sich die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg erstmals mit verfahrensleitender Verfügung vom 4. Februar 2022 im Hinblick auf die durchzuführende Hauptverhandlung an die Parteien des Strafverfahrens. Die Beteiligung der Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg am Strafverfahren gegen den Gesuchsteller war den Parteien damit spätestens mit Zustellung dieser Verfügung bekannt.