2.4. Die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg leitete das Ausstandsgesuch am 8. März 2022 (Postaufgabe 9. März 2022) zuständigkeitshalber an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts weiter. 2.5. Mit Eingabe vom 25. März 2022 erstattete die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg eine Stellungnahme zum Ausstandsgesuch. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: