2.2. Mit Verfügung vom 4. Februar 2022 teilte die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg den Parteien des Strafverfahrens die Überweisung der Anklage mit, stellte die Vorladung zur Hauptverhandlung mit separater Verfügung in Aussicht, informierte die Zivil- und Strafklägerin über Dispensationsmöglichkeiten und die Anforderungen an die Eingabe von Zivilforderungen, ordnete Beweiserhebungen an und stellte Frist zur Stellung von weiteren Beweisanträgen. 2.3. Mit Eingabe vom 4. März 2022 stellte der Gesuchsteller dem Bezirksgericht Brugg ein Ausstandsgesuch mit folgenden Anträgen: