Mit Entscheid des Bezirksgerichts Brugg vom 29. Juli 2021 wurde dem Gesuchsteller und dessen Ehefrau das Aufenthaltsbestimmungsrecht betreffend die Zivil- und Strafklägerin entzogen, die Fremdplatzierung angeordnet und eine Beistandschaft errichtet. Die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts wies mit Entscheid vom 2. November 2021 die vom Gesuchsteller und dessen Ehefrau erhobene Beschwerde ab, soweit sie darauf eintrat. 2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 25. Januar 2022 Anklage gegen den Gesuchsteller wegen mehrfacher sexueller Nötigung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern.