Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. Nachdem betreffend C. (Zivil- und Strafklägerin) eine Gefährdungsmeldung eingegangen war, wurde vor dem Bezirksgericht Brugg (Familiengericht) ein Verfahren betreffend Prüfung einer Massnahme durchgeführt. B. war als Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg an diesem Verfahren beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens teilte die Präsidentin des Bezirksgerichts Brugg der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach mit Schreiben vom 20. Januar 2021 mit, dass sie in Ausübung ihrer Amtstätigkeit Kenntnis von einer möglichen strafbaren Handlung von A. (Gesuchsteller) erlangt habe und erstattete Strafanzeige.