3.4. 3.4.1. Die Beschuldigte 2 soll sich gemäss Beschwerdeführer des Amtsmissbrauchs und der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gemacht haben, weil sie die von der Beschuldigten 1 im Strafverfahren betreffend Irreführung der Rechtspflege erlangten Unterlagen im Berufungsverfahren vor Obergericht F. eingereicht habe, um seine Verwahrung zu erwirken. Die ihn betreffenden Dokumente habe sie anlässlich der Gerichtsverhandlung veröffentlicht. Ausserdem hätten die von ihr angeordneten Durchsuchungen in V. zeitgleich mit denjenigen in R. stattgefunden, wobei die Zuständigkeit nicht klar gewesen sei.