3.3. 3.3.1. Im Rahmen des Strafverfahrens wegen Irreführung der Rechtspflege ordnete die Beschuldigte 1 mit Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl vom 1. Juni 2021 die Durchsuchung der Zelle des Beschwerdeführers in der Justizvollzugsanstalt Q. an. Die Durchsuchung fand am 3. Juni 2021 statt. Ebenfalls am 3. Juni 2021 wurde der Beschwerdeführer durch die Beschuldigte 1 einvernommen.