Untersuchungshandlungen vorgenommen. Schliesslich habe die Staatsanwaltschaft F. das Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege am 8. September 2021 von der Staatsanwaltschaft Aargau übernommen. Mit dem gegen den Beschwerdeführer im Zusammenhang mit zwei Tötungsdelikten in [Ortschaft] laufenden Berufungsverfahren habe sie nichts zu tun. -6-