Durch den zusätzlichen Stress des Strafverfahrens habe er ein Nierenversagen erlitten. Die Durchsuchung seiner Zelle sowie die weiteren Durchsuchungen in anderen Kantonen seien zeitgleich durchgeführt worden. Auf Nachfrage habe die Gefängnisleitung verneint, dass -5- die Beschuldigte 2 mit den Durchsuchungen etwas zu tun habe. Dies stelle eine Täuschung dar. Ausserdem sei die Einvernahme mit ihm nicht abgebrochen worden, obwohl er darauf hingewiesen habe, dass er starke Schmerzmittel eingenommen habe, was mit einer Alkoholisierung gleichzustellen sei. Zudem sei das Befragungsprotokoll fehlerhaft verfasst.