Das Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege sei schliesslich durch die Staatsanwaltschaft des Kantons F. übernommen worden. Die Staatsanwaltschaft F. habe ihrerseits verschiedene Hausdurchsuchungen an verschiedenen Örtlichkeiten in den Kantonen G. und H. angeordnet, welche ebenfalls am 3. Juni 2021 stattgefunden hätten.