Lenzburg-Aarau einen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebefehl betreffend die Zelle des Beschwerdeführers in der Justizvollzugsanstalt Q. erlassen. Anlässlich der am 3. Juni 2021 durchgeführten Durchsuchung seien diverse Schreiben, Briefumschläge und der Computer des Beschwerdeführers sichergestellt worden. Anfang Juni 2021 sei eine Gerichtsstandsanfrage an die Staatsanwaltschaft des Kantons F. gestellt worden. Das Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege sei schliesslich durch die Staatsanwaltschaft des Kantons F. übernommen worden.