Am 27. April 2020 habe der Beschwerdeführer bei der Kantonspolizei F. Anzeige erstattet, weil er ein Drohschreiben erhalten habe. Am 22. September 2020 habe er bei der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau Anzeige wegen Drohung und Beschimpfung eingereicht, weil er einen undatierten Drohbrief erhalten habe. Die Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau habe am 18. Mai 2021 ein Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen Irreführung der Rechtspflege eröffnet, da der Verdacht aufgekommen sei, dass er die Drohbriefe selber verfasst haben könnte. Am 1. Juni 2021 habe die Staatsanwaltschaft -4-