1.2. Die Beschuldigte 2, welcher der Beschwerdeführer im Zusammenhang mit dem Verfahren wegen Irreführung der Rechtspflege ebenfalls Amtsmissbrauch und Amtsgeheimnisverletzung vorwirft, ist im Kanton F. als Staatsanwältin tätig. Wie noch zu zeigen sein wird, ist die Beschwerde in Bezug auf die Beschuldigte 2 ohnehin abzuweisen, womit die Zuständigkeitsfrage nicht abschliessend zu prüfen ist.