Mit weiteren Einvernahmen von C. sei bei weitgehend abgeschlossener Untersuchung in naher Zukunft auch nicht zu rechnen. Entgegen der Auffassung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau treffe es nicht zu, dass sich seit dem Entscheid der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts vom 26. November 2021 in Bezug auf den dringenden Tatverdacht nichts geändert habe. Dieser habe sich seither nicht nur in keiner Weise erhärtet, sondern sei gar massiv entkräftet worden, indem die dem genannten Entscheid zugrundeliegenden Aussagen von C. aktuell nicht mehr verwertbar seien.