1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führt gegen den Beschwerdeführer ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Raub, begangen am 20. Februar 2021 am G in Q. zum Nachteil des Ehepaars B.. Der Beschwerdeführer befand sich deswegen ein erstes Mal vom 6. Mai bis zum 2. September 2021 in Untersuchungshaft. Am 29. Oktober 2021 wurde er erneut festgenommen. Mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 30. Oktober 2021 wurde er bis zum 29. Januar 2022 in Untersuchungshaft versetzt. Die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts wies eine vom Beschwerdeführer hiergegen erhobene Beschwerde mit (unangefochten in Rechtskraft erwachsenem)