Aufgrund der Meldung seien zwei Polizeipatrouillen und eine Patrouille des Grenzwachtkorps aufgeboten worden. Bei der Anfahrt zum Objekt sei durch eine der Polizeipatrouillen an der X.-Strasse, Höhe V.-Weg eine Person gesichtet worden, welche zum Signalement der flüchtenden Person gepasst habe. Als die Polizeipatrouille auf Höhe der Person gewesen sei, habe diese die Polizei erkannt und umgehend die Flucht ergriffen; sie habe dann am W.-Weg angehalten und arretiert werden können. Am Stützpunkt Rheinfelden sei eine Leibesvisitation durchgeführt und u.a. Fr. 70.00 (1 x 20er und 1 x 50er) sichergestellt worden. Bei der Person habe es sich um den Beschwerdeführer gehandelt (act. 7 f.).